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Kompostierbarkeit nach DIN EN 13432 und NF T51-800:2015

Bei unseren Verpackungen sprechen wir oft davon, dass sie biologisch abbaubar nach DIN 13432 bzw. EN 13432 sind. Einige unserer Produkte sind sogar nach NF T51-800:2015 garten- und heimkompostierbar. Damit du keine langweilige Normbeschreibung lesen musst, erklären wir dir kurz und knackig was du wissen musst.

Was ist die DIN EN 13432?

Die DIN EN 13432 regelt ein Prüfverfahren über die Kompostierbarkeit von Verpackungen. Dieses gilt in Deutschland (DIN) und Europa (EN). Geprüft wird die Kompostierbarkeit einer Verpackung. Die Norm gilt seit dem 31.03.2001 für alle EU-Mitgliedsstaaten – in Deutschland trat die analoge Verordnung bereits im Dezember 2000 in Kraft. Das Erfüllen der Norm zertifiziert in Deutschland das DIN CERTO (die Zertifizierungsorganisation des Deutschen Instituts für Normung). Um das Zertifikat zu erhalten, muss eine Verpackung fünf Verfahren durchlaufen. Hierbei müssen alle Teile der Verpackung die Tests bestehen. Welche Verfahren dies sind, erfährst du im nächsten Abschnitt.

wachsende Pflanze

Die 5 Schritte zur zertifizierten Kompostierbarkeit

  1. Im ersten Schritt des Verfahrens werden die genauen Inhaltsstoffe der Verpackung ermittelt und festgelegt, ob die Grenzwerte für Schwermetalle eingehalten wurden.
  2. Nach Bestehen des ersten Tests wird in Schritt 2 überprüft, ob die Verpackung biologisch abbaubar ist. Dazu muss nachgewiesen werden, dass 90 % des organischen Materials nach 6 Monaten in einem wässrigen Medium/Umgebung in CO2 umgewandelt wurde.
  3. In Schritt 3 wird die Kompostierbarkeit geprüft. Nur wenn von einer Verpackung nach 3-monatiger Kompostierung – und anschließendem feinen Sieben – weniger als 10 % der Originalmasse verbleiben, gilt es als kompostierbar.
  4. Anschließend wird in Schritt 4 mit einem praktischen Test festgestellt, ob die Kompostierung der Verpackung sich nicht negativ auf den gesamten Kompostierungsprozess auswirkt.
  5. Abgeschlossen wird das Prüfverfahren mit Schritt 5, der aus zwei Tests besteht – dem agronomischen und dem Ökotoxizitätstest. Dem was? Beim Ersteren geht es darum festzustellen, welchen Effekt der aus der Verpackung entstandene Kompost auf das Pflanzenwachstum hat (Agronomie = Optimierung der Landwirtschaft) und beim Zweiteren, ob er eventuell Giftstoffe (Toxizität = Giftigkeit einer Substanz) enthält.

Nur wenn eine Verpackung alle fünf Schritte erfolgreich durchlaufen hat, kann sie das Zertifikat erhalten.

Kompostbehälter

Was ist die NF T51-800:2015?

Viele Verpackungen landen zunächst im Hausmüll, ehe man sie recycelt oder anderweitig verarbeitet. Einige unserer Produkte können hingegen direkt dem biologischen Kreislauf überlassen werden. Das gilt insbesondere für eine Vielzahl unserer Pappbecher. Deswegen sind mittlerweile all unsere Pappbecher mit einer Dispersionsbarriere (wasserbasierte Barriere) nach Norm NF T51-800:2015 zertifiziert. Was bedeutet das? Die internationale Norm NF T51-800:2015 ist die Grundlage des zertifizierten Siegels „DIN Geprüft – gartenkompostierbar“. Diese Norm garantiert, dass die entsprechenden Becher im heimischen Kompost biologisch abbaubar sind, ohne bedenkliche Stoffe zu hinterlassen. Das heißt, unsere Becher mit Dispersionsbarriere sind im heimischen Garten komplett kompostierbar. Aufgrund des Materials und der biologisch abbaubaren Beschichtung ist das kein Problem. Wichtig: Die Becher sind zwar heim- und gartenkompostierbar, dürfen deswegen aber nicht lose in die Natur geworfen werden. Das Produkt wird nur innerhalb der ökologischen Gegebenheiten eines Komposts natürlich zersetzt.

Prinzip der freiwilligen Selbstverpflichtung

Das gesamte Prüfverfahren läuft nach einer freiwilligen Selbstverpflichtung seitens der Hersteller ab und ist in Deutschland und Europa nicht gesetzlich vorgeschrieben. Genau deshalb gelten auch in vielen europäischen Ländern noch sehr unterschiedliche Regeln für den Gebrauch, aber auch besonders für die Entsorgung bzw. Verwertung von biologisch abbaubaren Plastikprodukten. Informationen zu den jeweiligen Regelungen findest du meist bei den nationalen Zertifizierungsunternehmen.

Mehr zum Thema biologische Abbaubarkeit oder Entsorgung von Verpackungen erhältst du in unseren anderen Ratgeberartikeln.

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