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Was ist das EWKFondsG?

Im Januar 2024 tritt das EWKFondsG als weiterer Schritt der SUP-Richtlinie in Kraft. Wir möchten dir im Folgenden eine klare und verständliche Erklärung dazu geben, was das genau bedeutet und welche Auswirkung diese Gesetzgebung hat.

Neues Gesetz

Die deutsche Bundesregierung hat das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) beschlossen, welches ab dem 1. Januar 2024 greift. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob es sich um herkömmliches Plastik oder um Bioplastik handelt.

Wir legen großen Wert auf Transparenz, da wir uns darüber im Klaren sind, dass zusätzliche Kosten eine finanzielle Belastung darstellen können. Deswegen möchten wir sicherstellen, dass unsere Kundinnen und Kunden so gut wie möglich über diese gesetzlichen Mehrkosten informiert sind.

Achtung: Bei allen Artikeln mit dem folgenden Hinweis auf der Auftragsbestätigung: "Löst bei Befüllung mit Lebensmitteln EWKFondsG - Registrierungspflicht aus" gibt es eine Besonderheit. Hier gilt derjenige als Hersteller im Rahmen des EWKFondsG, der die Verpackung mit Lebensmitteln befüllt und diese dann verkauft. Unter Umständen kann hier eine Registrierung als Hersteller und die Abgabe der EWKFondsG-Abgaben notwendig werden. Wir empfehlen, dies immer individuell mit dem Umweltbundesamt zu erörtern. Wende dich dazu an: buergerservice@uba.de.

Ab wann gilt das EWKFondsG und welche Artikel sind davon betroffen?

Ab 2024 müssen alle Hersteller, die Produkte in Deutschland verkaufen, diese Abgabe zahlen. Welche Artikel aus unserem Shop sind davon betroffen? Wir führen einige Produkte, die aus Biokunststoff und recyceltem Kunststoff  bestehen oder mit Biokunststoff beschichtet sind. Für folgende Artikel werden wir deswegen ab Januar 2024 eine Zusatzabgabe erheben müssen:

  • Lebensmittelbehälter: 0,177 € je KG-Nettogewicht
  • Flaschen: 0,181 € je KG-Nettogewicht
  • Getränkebecher sowie Deckel: 1,236 € je KG-Nettogewicht
  • Leichte Kunststofftragetaschen: 3,801 € je KG-Nettogewicht
Für die Lieferung unserer Artikel innerhalb von Deutschland sind die EWK-Abgaben bereits in den Preisen inkludiert. Für Lieferungen außerhalb von Deutschland sind die Abgaben nicht im Preis inbegriffen. Da sich die Abgabe nach dem Nettogewicht der Abnahmemenge richtet, können diese je nach Artikel variieren. An einem Beispiel einfach erklärt: Je mehr rPET-Klarbecher du kaufst, desto höher ist die EWK-Abgabe. Es gilt also: Desto höher das Gewicht deiner gekauften Artikel, umso höher ist die EWGFondsG-Abgabe.
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